Anzeichen von Schimmel den Vermieter oder Eigentümer Informieren.
Wer als Mieter in seiner Wohnung Schimmel feststellt, sollte dies dem Vermieter umgehend mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Nützlich sind zudem ein paar Fotos, die das Ausmass des Schimmelbefalls dokumentieren. Der Vermieter wird im Interesse aller den Schimmel innert kurzer Frist fachmännisch überprüfen lassen und ggf. Massnahmen einleiten.
Als erstes muss ohne Verzug die Belastung der Raumluft durch Mikroorganismen reduziert werden. Hierzu gibt es auf dem Markt Luftreiniger (und auch Staubsauger) mit HEPA-Filtern, die nicht nur Organismen, sondern auch Gerüche und Staub binden. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang die einfachste aller Massnahmen: Häufiges Stosslüften.
In einem weiteren Schritt gilt es, so rasch wie möglich den kontaminierten Bereich staubdicht abzuschotten. Zusätzliche Sicherheit liefert ein spezielles Unterdruckgerät, das verhindert, dass Sporen durch kleine Ritzen aus dem Gefahrenbereich austreten und weiteren Schaden anrichten.
Danach wird das vom Schimmelpilz befallene Material entfernt und fachgerecht entsorgt. Eine gründliche Desinfektion stellt sicher, dass eventuell vorhandene Pilzreste und Sporen vernichtet werden. Erst dann darf die Bausubstanz durch neues Material saniert werden, das erneuten Befall aufgrund des Auftretens von Kondensationswasser zuverlässig verhindert.